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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Wer ein bestehendes Wohngebäude umfassend energetisch saniert und dabei einen Effizienzhaus-Standard erreicht, kann die Förderung Wohngebäude – Kredit 261 der KfW nutzen.

Gefördert werden sowohl die Sanierung als auch der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses, sofern die Förderbedingungen eingehalten werden.

Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit

Seit dem 21. Juli 2026 beträgt der maximale Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe wird ein Tilgungszuschuss gewährt. Dieser reduziert den Betrag, der an die KfW zurückgezahlt werden muss.

Welche Effizienzhaus-Stufen werden gefördert?

Seit dem 21. Juli 2026 werden Effizienzhaus-Stufen in der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH) gefördert:

  • Effizienzhaus 40 EE oder NH
  • Effizienzhaus 55 EE oder NH
  • Effizienzhaus 70 EE oder NH
  • Effizienzhaus 85 EE oder NH
  • Effizienzhaus Denkmal EE oder NH

Was bedeutet die EE-Klasse?

Die Bezeichnung EE-Klasse gehört zum Förderprogramm. Die Förderbedingungen definieren, wann die Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht wird. Die darin vorkommende 65-%-Anforderung ist ein Förderkriterium und darf nicht mit der früheren allgemeinen gesetzlichen EE65-Heizungspflicht verwechselt werden, die mit dem GModG abgeschafft wurde.

Was bedeutet die NH-Klasse?

Die Nachhaltigkeits-Klasse setzt voraus, dass das Gebäude die Anforderungen des staatlichen Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude erfüllt. Dafür ist eine entsprechende Nachhaltigkeitszertifizierung erforderlich.

Energieeffizienz-Experte erforderlich

Für eine geförderte Effizienzhaus-Sanierung ist eine qualifizierte Energieeffizienz-Expertin oder ein qualifizierter Energieeffizienz-Experte einzubinden. Die Fachperson plant beziehungsweise prüft die energetischen Maßnahmen und erstellt die für die KfW erforderlichen Bestätigungen.


Stand: 15. September 2026

Förderbedingungen und gesetzliche Vorgaben können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bestimmungen des Bundes, der KfW und des BAFA sowie gegebenenfalls ergänzende Regelungen der Bundesländer und Kommunen.

Aktuelles

Welche Maßnahmen tragen zur Energie­effizienz bei?

Für die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40) gelten neben den energetischen Anforderungen weitere Kriterien. Dazu gehören Anforderungen an die Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus des Gebäudes. Außerdem darf das Gebäude in dieser Förderstufe nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.
KFW

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Anpassungen zum 21. Juli 2026

Die Bundesregierung setzt die Gebäudeförderung (BEG) auch unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fort. Die Förderung wird jetzt noch sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter ausgestaltet.
Bafa

Barrierereduzierung - Wiederaufnahme der Zuschussförderung

Ab dem 8. April 2026 nimmt die KfW die Zuschussförderung für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Wohnungen und Häusern wieder auf. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt hierfür Bundesmittel bereit.
KFW